Geldautomatensprenger von Konradsreuth müssen für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis

17. Februar 2025 , 16:49 Uhr

Sie haben sich mit der Polizei eine filmreife Verfolgungsjagd geleistet. Jetzt müssen vier Geldautomatensprenger für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht in Hof hat sie am Montag (17.2.) wegen schweren Bandendiebstahls verurteilt. Dabei hat das Gericht berücksichtigt, dass die Täter nicht vorbestraft und kooperativ gewesen sind. Zum Prozessauftakt haben sie sich auf einen Deal eingelassen und ihre Taten gestanden. Dafür hat ihnen das Gericht einen bestimmten Strafrahmen zugesichert. Vor dem Urteil haben sich die vier für ihre „dumme und unüberlegte Tat“ entschuldigt. Die Bande hat letztes Jahr einen Geldautomaten in Konradsreuth bei Hof gesprengt. Bei ihrer Flucht sind sie auf der A9 in einen Wildunfall verwickelt worden, woraufhin sie die Polizei hat festnehmen können.

red

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