Im bebauten Bayreuther Stadtgebiet ist das Verbrennen von Gartenabfall verboten. Darauf macht das städtische Umweltamt aufmerksam. Nur außerhalb zusammenhängender Ortsteile dürfen pflanzliche Gartenabfälle werktags von 6 bis 18 Uhr auf dem eigenen Grundstück verbrannt werden. Das Feuer muss sicher unter Kontrolle bleiben, bei starkem Wind ist es verboten. Die Glut muss spätestens bei Einbruch der Dunkelheit erloschen sein. Außerdem muss es vorher online bei der Stadt angemeldet werden. Nahe am Wald braucht es zusätzlich eine Erlaubnis vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
fh