Prozesse

Frau zu lebenslanger Haft für Giftmord an Partner verurteilt

22. Mai 2026 , 12:03 Uhr

Eine Frau vergiftet ihren Lebensgefährten mit hochgiftigem Thallium – die Richter des Landgerichtes Deggendorf werten dies als heimtückischen und grausamen Mord. Was war das Motiv der 53-Jährigen?

Mit einer hochgiftigen Chemikalie hat eine Frau nach Überzeugung des Landgerichts Deggendorf ihren untreuen, dominanten Partner getötet. Für diese Tat ist die 53-Jährige zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes verurteilt worden. Damit folgten die Richter weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert oder maximal eine Verurteilung wegen Totschlags gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht sah die Mordmerkmale der Heimtücke und Grausamkeit als verwirklicht an, jedoch nicht die vom Ankläger zusätzlich angenommenen niedrigen Beweggründe. Auf die von der Staatsanwaltschaft geforderte Feststellung der besonderen Schuldschwere verzichtete das Gericht. Die Angeklagte hatte die Tat bis zuletzt bestritten. 

Nachweis von Gift-Bestellung im Handy

In dem Indizienprozess sahen es die Richter als erwiesen an, dass die Ukrainerin ihrem Partner im Januar 2025 in einem Getränk oder Essen ein hochgiftiges Thallium-Sulfat verabreichte, das sie in ihrem Heimatland bestellt hatte. Die Bestellung ließ sich in ihrem E-Mail-Verlauf nachvollziehen. Thallium ist eine farb-, geschmack- und geruchslose Chemikalie, die früher in Rattengift enthalten war.

Zudem hatte die Angeklagte den Richtern zufolge auf ihrem Handy umfangreich zu Thallium sowie dessen Wirkungsweise recherchiert und dabei erkannt, dass eine solche Vergiftung – mit der qualvolle Schmerzen einhergehen – sicher zum Tod führen und kaum nachweisbar sein würde. Davon ausgehend, dass Thallium-Vergiftungen meist unentdeckt bleiben würden, haben sie sich dafür entschieden.

Motiv sei gewesen, dass sich die Frau aus der unglücklichen Beziehung befreien wollte – ohne aber den Kontakt zu den Enkelkindern des Mannes zu verlieren, zu denen sie eine enge Bindung pflegte. Deshalb sahen die Richter nicht das Mordmerkmal der niederen Beweggründe als erfüllt an.

Wie eine Gouvernante behandelt

Die Angeklagte sei von ihrem Partner betrogen und wie eine «Gouvernante» behandelt worden, er habe erwartet, dass sie sich ihm unterordne und gelegentlich für Sex zur Verfügung stehe. Weshalb sich die Frau auf diese Beziehung eingelassen habe, mag für Außenstehende unverständlich sein, sagte der Vorsitzende Richter. Möglicherweise habe sie auf bessere Zeiten gehofft und keine andere Perspektive gesehen.

Sämtliche andere Theorien zum Tod des 52-Jährigen – etwa, dass er sich selbst vergiftet haben, über einen Giftköder mit dem Thallium in Kontakt gekommen oder von Dritten vergiftet worden sein könnte – hielt das Gericht für nicht plausibel. Zu Prozessbeginn hatte die Angeklagte geschwiegen, sich aber später über Stunden eingelassen. Ein Geständnis legte sie dabei nicht ab.

Schmerzen heruntergespielt

Der 52 Jahre alte Partner der Angeklagten zeigte nach der Einnahme des Thalliums zunächst Symptome einer schweren Grippe. Später kamen starke Schmerzen hinzu, so dass er sich nur noch auf allen Vieren bewegen konnte. Einem Arzt gegenüber habe die Angeklagte die Schmerzen des Mannes verharmlost und ihn als Memme dargestellt, sagte der Vorsitzende Richter.

Im Bezirkskrankenhaus Mainkofen fiel der 52-Jährige schließlich ins Koma und starb etwa zwei Wochen nach der Vergiftung an Multiorganversagen. Die Thallium-Dosis wurde erst nach seinem Tod und der Einäscherung mittels einer noch vorhandenen Blutprobe festgestellt.

Quelle: dpa

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