Urteil

Frau mit 20 Stichen getötet - Haftstrafe für 75-Jährigen

23. Dezember 2025 , 12:27 Uhr

Ein Mann tötet seine Frau im Streit mit einem Küchenmesser. Er stellte sich erst nach einem Hotelaufenthalt. Wieso sieht ein Gericht einen minderschweren Fall von Totschlag?

Wegen einer tödlichen Messerattacke auf seine Frau hat das Landgericht Neubrandenburg einen 75-Jährigen zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Das Gericht befand den Mann nach Aussage eines Gerichtssprechers des Totschlags in einem minderschweren Fall schuldig. «Weiter ist das Gericht davon ausgegangen, dass es vorab eine starke verbale Kränkung vonseiten des Opfers gegen den Angeklagten gegeben hat und er deswegen eben aus dieser Affektsituation heraus die Tat begangen hat.» Demnach habe die Frau ihm gesagt, sie habe ihn nicht geliebt. 

Nach gutachterlicher Beratung sei davon auszugehen, dass wegen des Streits ein «Affektstau» vorgelegen habe und die Steuerungsfähigkeit durch den Affekt eingeschränkt gewesen sei. 

Tod durch Blutverlust

Die Staatsanwaltschaft warf dem Deutschen früheren Gerichtsangaben zufolge vor, Ende April im gemeinsamen Haus in Waren an der Müritz mit einem Küchenmesser zwanzigmal auf Kopf und Oberkörper seiner Frau eingestochen zu haben. Sie starb demnach durch Blutverlust. Nach Aussage des Gerichtssprechers hat der Mann die Tat im Prozess eingeräumt, wie auch schon zuvor bei der Polizei.

Früheren Angaben zufolge soll der Mann die Leiche der Frau nach der Attacke in die Dusche des Hauses gelegt und Decken darauf gelegt haben. Zudem habe er versucht, Spuren zu beseitigen.

Erst Hotelaufenthalt, dann Gang zur Polizei

Anfang Mai hielt er sich demnach wenige Nächte in einem Hotel in Trassenheide auf Usedom auf. «Das war wohl der letzte Ort, wo sie zusammen noch Urlaub gemacht hatten», sagte der Gerichtssprecher. 

Das Verbrechen sei zunächst einige Tage unentdeckt geblieben. Am 4. Mai hatte er sich in Waren zur Polizei begeben und die Tat offenbart. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Der Verurteilte und die Staatsanwaltschaft können Revision einlegen, die dann der Bundesgerichtshof prüfen müsste.

Quelle: dpa

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