Streit um Tierschutz

Fischereiverband schlägt wegen Fischotter-Urteil Alarm

20. März 2026 , 11:17 Uhr

Der Fischotter ist streng geschützt - und frisst viel. Deswegen ist er in Bayern immer wieder ein Fall fürs Gericht. Ein jüngster Richterspruch erzürnt Betroffene.

Der Streit um den Fischotter findet kein Ende. Der Landesfischereiverband Bayern kritisiert eine jüngste Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen eine Regelung zum Töten der Tiere heftig. 

«Dieser erneute Rückschlag ist ein Desaster für unsere Teichwirtschaft», erklärt Alfred Stier, Vizepräsident des Verbands. Bayerns Teichwirte stünden damit ohne jede Schutzmöglichkeit den massiven Fraßschäden gegenüber, hieß es in einer Mitteilung.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte Mitte der Woche die Regelung zur Tötung von streng geschützten Fischottern im Freistaat vorläufig außer Kraft gesetzt. Demnach seien die von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und dem Bund Naturschutz in Bayern (BN) angegriffenen Regelungen rechtswidrig.

Gericht betont hohen Schutzstatus von Ottern

Das Gericht folgte zwar der Begründung für das Verbot in dem Punkt, dass Fischotter schwere Schäden am Fischbesatz von Teichanlagen verursachen könnten. Fakt sei aber, dass der Fischotter eine besonders und streng geschützte Art sei. So fehlten in der Regelung etwa Jagd- und Schonzeiten.

Verbandsvizepräsident Stier sagte: «Für uns bedeutet das erneute Urteil: Wir dürfen weiter zusehen, wie Otter unsere Teiche leerräumen.» Viele der betroffenen Betriebe stünden am Rand der Aufgabe – mit gravierenden Folgen für regionale Lebensmittelproduktion, Kulturlandschaft und Biodiversität.

Viele Anläufe für eine Regelung

Der Bund Naturschutz hatte den Richterspruch dagegen begrüßt: «Statt sich mit unwirksamen Maßnahmen auf den Sündenbock Fischotter zu versteifen, brauchen die Teichwirte praxisnahe Unterstützung im Rahmen der geltenden Gesetze.»

Im vergangenen Jahr hatte der VGH bereits mehrfach Regelungen zur Tötung der streng geschützten Fischottern gestoppt – in einem Fall ging es dabei um eine Allgemeinverfügung der Regierung der Oberpfalz, im zweiten Fall ging es um den Umgang mit den Tieren in Oberfranken.

Im Frühjahr 2024 erklärte der VGH zudem bereits einmal eine entsprechende Landesverordnung für unwirksam. In der Folge hatte die Staatsregierung eine neue Verordnung erlassen, welche nun aber ebenfalls vor Gericht nicht standhielt.

Quelle: dpa

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