Festspielzeit: Diese Regeln gelten rund um den Grünen Hügel

22. Juli 2025 , 13:00 Uhr

Die Generalproben laufen schon, am Freitag (25.7.) ist dann offiziell Beginn der diesjährigen Festspielsaison. Wie die Stadt Bayreuth mitteilt, gelten an den Aufführungstagen rund um den Grünen Hügel spezielle Verkehrsregeln:

Während der Aufführungen ist die Auffahrt zum Festspielhaus komplett für den Verkehr gesperrt. Die Sperre beginnt zwei Stunden vor Beginn und dauert bis etwa eine Stunde nach Vorstellungsende. Wer in dieser Zeit zum Festspielhaus will, sollte über die Bürgerreuth oder die Tannhäuserstraße vom Grünen Baum aus kommen. Die Parkgebühr am Festspielhaus ist ein Pauschalpreis von zehn Euro pro Tag. Die Stadt bittet darum, das Geld möglichst passend bereitzuhalten. Wer einen Schwerbehinderten-Parkausweis hat, kann spezielle kostenfreie Parkplätze nutzen. Außerdem gibt im Parkplatzbereich D mehrere Ladesäulen für E-Autos.

Außerdem weist die Polizei darauf hin, dass es an einzelnen Kreuzungen zu kurzfristigen Sperrungen kommen kann.

Mietwagen mit Ausnahmegenehmigung der Stadt Bayreuth sowie Taxis können alle, vor allem auch mobilitätsbeeinträchtigte Fahrgäste mit Anfahrt über die Siegfried-Wagner-Allee direkt in den Sperrbereich am Festspielhügel bringen beziehungsweise diese nach der Aufführung dort abholen. Die Abfahrt erfolgt wiederum ausschließlich über die Siegfried-Wagner-Allee. Die Regelung wird allerdings am 25. Juli ausgesetzt. An diesem Tag wird ein Taxistand im Festspielpark an der Tristanstraße eingerichtet.

Insbesondere am Premierentag, 25. Juli, sowie im Bedarfsfall an einzelnen weiteren Tagen gelten in der Gravenreutherstraße, Tristanstraße, Tannhäuserstraße und „An der Bürgerreuth“ umfangreiche Haltverbotsregelungen. Teilweise bestehen diese Haltverbotsregelungen bereits ab Sonntag, 13. Juli, für die gesamte Festspielzeit. Diese sind zwingend zu beachten. Unberechtigt parkende Fahrzeuge werden durch die Polizei abgeschleppt. Darüber hinaus ist das Abstellen von Fahrrädern im Bereich des Festspielhauses und des Festspielparks nur an den dafür gekennzeichneten Stellen gestattet.

Die Bayreuther Festspiele weisen weiter darauf hin, dass am Einlass ein Ausweisdokument vorzuzeigen ist sowie Gepäckstücke (größer als DIN A4), Rucksäcke, Sitzkissen und Regenschirme (mit Ausnahme Knirps-Größe) im Festspielhaus aus Sicherheitsgründen nicht gestattet sind. Neben den Garderoben stehen Schließfächer außerhalb des Festspielgebäudes zur Verfügung.

mz

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