Schülerinnen und Schüler ab der 11. Klasse und Berufsschüler im Landkreis Bayreuth können sich ihre Fahrtkosten zur Schule erstatten lassen – sofern die Ausgaben über einer Familienbelastungsgrenze von 320 Euro (bei einem Kind) beziehungsweise 490 Euro (zwei Kinder) liegen. Wichtig: Die Anträge für das Schuljahr 2024/25 müssen bis spätestens 31. Oktober beim Landratsamt Bayreuth eingehen. Danach gibt es keinen Anspruch mehr. Erstattet werden nur die günstigsten Fahrkarten wie zum Beispiel das 365-Euro-Ticket oder das vergünstigte D-Ticket.
Besondere Regelungen gelten für Familien mit drei oder mehr Kindern oder mit Anspruch auf Bürgergeld – hier können die vollen Fahrtkosten übernommen werden. Alle Formulare und weitere Infos gibt es auf der Internetseite des Landkreises.
mso