Verstoß gegen Waffengesetz

Ermittlungen gegen Gebirgsschützen eingestellt

06. November 2026 , 10:37 Uhr

Bei einer Kontrolle an der bayerisch-österreichischen Grenze werden 34 Langwaffen von Gebirgsschützen in einem Reisebus entdeckt - einige davon mit Hakenkreuzen. Welche Konsequenzen das nun hat.

Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat Ermittlungen gegen 34 österreichische Gebirgsschützen eingestellt, die ihre Waffen ohne die erforderlichen Dokumente über die Grenze nach Deutschland gebracht haben. 200 Euro Geldauflage muss jeder Beschuldigte zahlen, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte – insgesamt macht das 6.800 Euro. 

Im Juni hatte die Polizei die Waffen bei der Kontrolle eines Reisebusses in Bad Reichenhall (Landkreis Berchtesgadener Land) entdeckt, in dem sich rund 50 Gebirgsschützen aus drei verschiedenen Kompanien befanden, die auf der Rückreise von einem Priesterjubiläum in Salzburg nach Tirol waren. 31 dieser Waffen hatten sie nach Polizeiangaben Zugriffs-bereit im Bus dabei – im Gegensatz zu den erforderlichen waffenrechtlichen Dokumenten. Die Langwaffen befanden sich laut Staatsanwaltschaft im nicht abgeschlossenen und von außen zugänglichen Gepäckraum des Busses. 

Die Staatsanwaltschaft begründete die Einstellung des Verfahrens, der das Amtsgericht Laufen zugestimmt hatte, unter anderem damit, «dass es sich lediglich um eine kurze Durchreise ohne geplanten Stopp in Deutschland handelte und die Waffen seit der Kontrolle sichergestellt sind». 

Ermittler stützen sich auf Deutsch-Österreichisches Abkommen von 2004 

In der Mitteilung der Behörde hieß es weiter: «Überdies war zu berücksichtigen, dass für Gebirgsschützen zur Unterstützung der Brauchtumspflege in einem Deutsch-Österreichischen Abkommen von 2004 Erleichterungen für die grenzüberschreitende Teilnahme an Veranstaltungen geschaffen wurden.» 

Das Abkommen regle zwar eine Erleichterung beim Mitführen von Dokumenten «und verfolgt das Ziel einer unbürokratischen Teilnahme an Veranstaltungen im jeweiligen Nachbarland», es befreie aber nicht von den Sicherheitsbedingungen beim Transport. Brauchtumsschützen seien außerdem in Österreich in Bezug auf Waffenführungsvorschriften privilegiert, wenn sie als Kompanie ausrückten – anders als in Deutschland. 

Obwohl zwölf der 34 Gewehre mit Baujahr 1937 Hakenkreuze trugen, auf denen ein Reichsadler sitzt, sah die Staatsanwaltschaft darin keinen Straftatbestand. Die in Deutschland verbotenen Hakenkreuze seien nicht öffentlich verwendet worden, «da sie nicht für eine unüberschaubare Anzahl an Personen unmittelbar wahrnehmbar waren».

Quelle: dpa

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