K.O.-Tropfen bei einer Vergewaltigung – dafür sollen Täter künftig deutlich härter bestraft werden. Der Bundestag entscheidet morgen (06.11.) über eine Verschärfung des Strafrechts. Bisher liegt die Mindeststrafe in solchen Fällen bei drei Jahren. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs: K.O.-Tropfen gelten bisher rechtlich nicht als gefährliches Werkzeug. Die CSU-Bundestagsabgeordnete Silke Launert:
Da wir schon der Meinung sind, dass es ein erhebliches Unrecht ist und dieses Unrecht sich auch in der strafrechtlichen Bewertung widerspiegeln muss, haben wir die Lücke jetzt geschlossen. Jetzt ist es so, dass wenn man K.O.-Tropfen nutzt, um einen schweren Raub zu begehen, um eine Vergewaltigung zu begehen, dass man eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren zu erwarten hat.
Für Launert ist wichtig: Frauen müssen sich sicher fühlen können und Täter konsequent zur Verantwortung gezogen werden.