Einigung auf abgeschwächtes Lieferkettengesetz - positiv für oberfränkische Wirtschaft

10. Dezember 2025 , 12:14 Uhr

Die EU hat sich auf ein abgeschwächtes Lieferkettengesetz geeinigt. Das bedeutet, dass die neuen Regeln nur noch für sehr große Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und mindestens 1,5 Milliarden Euro Umsatz gelten. Außerdem müssen Unternehmen bei Verstößen nicht mehr zivilrechtlich haften und keine Klimapläne mehr vorlegen. Darauf haben sich Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments in Brüssel geeinigt. Es geht bei dem Lieferkettengesetz darum, dass in allen Stufen der Lieferkette — also bei Zulieferern und deren Zulieferern — Menschenrechte und Umweltstandards eingehalten werden. Das heißt: Firmen müssen Risiken erkennen, vorbeugen und dokumentieren, damit zum Beispiel keine Kinderarbeit, ausbeuterische Arbeitsbedingungen oder Umweltschäden mit ihren Produkten verbunden sind. Ursprünglich sollten deutlich mehr Firmen, auch im oberfränkischen Mittelstand betroffen sein. Was bedeutet diese abschwächende Einigung jetzt für die Oberfränkische Wirtschaft? Andreas Wandner, Experte bei der IHK für Oberfranken Bayreuth:

Vor dem Hintergrund des von uns geforderten Bürokratieabbaus sind die vorgeschlagenen Änderungen aus Sicht der Wirtschaft auf jeden Fall als positiv zu bewerten. Aber Vorsicht, die vorgeschlagenen Änderungen müssen in Brüssel noch von Rat und Parlament angenommen werden.

Die Forderungen der IHK jetzt: Die neuen Lieferketten-Vorschriften möglichst unbürokratisch umsetzen, praxistaugliche Hilfestellungen bieten und sicherstellen, dass kleinere Betriebe wirklich nicht betroffen sind.

bea

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