Mitte Januar verlieren einige Führerscheine ihre Gültigkeit. Darauf macht das Straßenverkehrsamt der Stadt Bayreuth aufmerksam. Alle Menschen, die zwischen 1965 und 1970 geboren sind, müssen bis zum 19. Januar ihren alten grauen oder rosafarbenen Papier-Führerschein umtauschen. Das gilt aber nur dann, wenn Sie ihren Führerschein vor dem Jahr 1999 gemacht haben. In diesem Fall müssen Sie einen Antrag bei der Stadt Bayreuth stellen. Das Antragsformular dafür können Sie entweder online herunterladen oder persönlich abholen. Wer nach 1971 geboren ist, hat für den Führerschein-Umtausch noch bis Januar 2025 Zeit.
Alle Möglichkeiten zum Führerschein-Umtausch in der Übersicht:
Möglichkeit 1: Online-Antrag im Bürgerservice-Portal der Stadt Bayreuth unter der Rubrik „Führerscheinantrag“ (hier bitte den Onlineanweisungen folgen): Zur Antragstellung ist eine Vorsprache im Straßenverkehrsamt nicht notwendig. Der Antrag wird nach Hochladen der Unterschrift und des Passbildes online übermittelt.
Möglichkeit 2: Das Antragsformular kann auf der Homepage der Stadt Bayreuth auf der Seite der Fahrerlaubnisbehörde (Rathaus & Bürgerservice – Stadtverwaltung – Referate, Ämter) heruntergeladen werden („Umstellung auf das neue Führerscheinformat (Pflichtumtausch)“). Es muss dann ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben werden. Weiterhin werden ein biometrisches Passbild sowie der Unterschriftsvordruck benötigt. Der Antrag kann dann mit den weiteren Unterlagen direkt beim Straßenverkehrsamt im Rathaus II, Dr.-Franz-Straße, abgegeben oder in die Briefkästen des Rathauses II beziehungsweise des Neuen Rathauses, Luitpoldplatz 13, eingeworfen werden.
Möglichkeit 3: Das Antragsformular kann auch bei den Bürgerdiensten im Neuen Rathaus, im Rathaus II sowie im Straßenverkehrsamt (Infoständer im Eingangsbereich) abgeholt werden. Auch dann heißt es wieder: Ausfüllen, unterschreiben und mit den weiteren Unterlagen wieder bei der Stadtverwaltung abgeben.
Nach Bearbeitung und Fertigstellung des Führerscheins erhält der Antragsteller einen Abholtermin. Bei dem Termin ist dann die Gebühr in Höhe von 25,30 Euro (falls diese nicht schon online bezahlt wurde) zu entrichten. Der alte Führerschein muss dann abgegeben beziehungsweise zum Entwerten vorgelegt werden.
mz – red