Das Foto auf dem Bildschirm im Gerichtssaal zeigt eine leblose Frau, in sich zusammengesackt, mit ihrem Jackenkragen an einem Gartenzaun hängend. Erstochen auf offener Straße von ihrem Ehemann, der die Trennung nicht akzeptieren wollte, wie es in der Anklage heißt. Die Staatsanwaltschaft legt dem 45-Jährigen vor dem Landgericht Landshut Mord aus niedrigen Beweggründen zur Last. Zu Prozessbeginn legte er ein Geständnis ab.
Laut Anklage attackierte der Mann die 39-Jährige im Dezember 2025 in Wallersdorf (Landkreis Dingolfing-Landau) im Beisein der drei Kinder. Er soll spätabends im gemeinsamen Haus auf die Frau gewartet haben, die mit einem der Söhne unterwegs war. Die beiden anderen Söhne befanden sich Zuhause. Als die Frau zurückkam, soll der Mann, ein Deutscher, sie in den Schwitzkasten genommen und geschlagen haben.
Einer der Söhne nahm den Ermittlungen nach ein Küchenmesser, um die Mutter gegen den Vater zu verteidigen. Der Mann soll ihm einen Faustschlag verpasst, das Messer abgenommen und damit die Frau verfolgt und erstochen haben. Die drei Kinder seien ihrer fliehenden Mutter zunächst noch hinterhergelaufen, ehe sie zu Nachbarn flüchteten, so die Staatsanwaltschaft. Die Frau starb am Tatort.
Über seinen Verteidiger ließ der Angeklagte eine Erklärung verlesen, in der er zugab, seine Frau getötet zu haben. Er bedauere die Tat und schäme sich, sagte er. «Ich habe meinen Kindern die Mutter genommen.»
Laut Anklage war der Mann seiner Frau gegenüber seit einigen Jahren gewalttätig. Wenige Monate vor der Tat soll ihm die Frau die endgültige Trennung und eine neue Beziehung mitgeteilt haben.
In seiner Einlassung sagte der Angeklagte über seinen Verteidiger, er sei selbstständig gewesen und habe massive finanzielle Probleme gehabt. Seine Frau habe sich um die Finanzen gekümmert und wenig erfolgreich selbst versucht, beruflich Fuß zu fassen. Dadurch seien zusätzliche Kosten entstanden.
Es hätten sich Schulden in Höhe von bis zu 70.000 Euro angehäuft, er habe Alkohol getrunken und sei seiner Frau gegenüber gewalttätig geworden. Schließlich habe sie ihn zu Hause rausgeworfen und er habe in seinem Auto gewohnt. Dann habe er erfahren, dass ihn seine Frau betrüge.
Die Staatsanwaltschaft geht beim Angeklagten von einem starken Besitzdenken gegenüber seiner Frau aus. Ihre Bedürfnisse seien ihm egal gewesen, sie habe Angst gehabt, sich zu trennen.
Mehrere Zeugen aus der Nachbarschaft schilderten, was sie in der Tatnacht miterlebten. Es sei verstörend gewesen, sagte ein Nachbar. Die Kinder hätten um Hilfe geschrien, zwei der Söhne habe er in Obhut genommen, der Dritte sei weggelaufen. Als er den Nachbarn fragte, was er getan habe, habe dieser erst nichts gesagt und sei dann ruhig die Straße entlanggegangen. Der Zeuge folgte ihm – bis zur Toten am Gartenzaun.
Eine der zentralen Fragen in dem Prozess ist, ob die Kinder die Tat selbst mitansehen mussten. Eine Aussage vor Gericht soll ihnen erspart werden. Für das Verfahren sind zwei weitere Verhandlungstage angesetzt worden.
Quelle: dpa