Kriminalität

Verteidigung fordert neuen Psychiater im Hammermord-Prozess

22. April 2026 , 16:52 Uhr

Zwei Experten, zwei Meinungen: Ist der Angeklagte im Hammermord-Prozess schuldfähig oder nicht? Die Verteidigung will einen dritten Gutachter hinzuziehen.

Im Prozess um einen Doppelmord durch Hammerschläge in Günzburg hat die Verteidigung kurz vor dem Abschluss die Einholung eines dritten psychiatrischen Gutachtens verlangt. Dem angeklagten 31-Jährigen wird vorgeworfen, aus Rache seine Großmutter und deren Mann umgebracht zu haben.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft war der Mann davon ausgegangen, dass der Partner der Großmutter die Mutter des Beschuldigten missbraucht und die Großmutter dabei tatenlos zugesehen habe. Die durch die Hammerattacke getöteten Senioren waren 74 und 78 Jahre alt.

Plädoyers wegen neuen Beweisantrags verschoben

Die Strafkammer des Landgerichts Memmingen unterbrach wegen des Beweisantrags, einen weiteren Psychiater der Berliner Charité zu hören, das Verfahren. Ursprünglich sollten bereits am Mittwoch die Plädoyers beginnen. Nun wird der Prozess am Donnerstag fortgesetzt. Dann wird die Entscheidung des Gerichts erwartet, ob ein dritter Gutachter hinzugezogen wird.

Die Verteidiger des 31-Jährigen halten ihren Mandanten für psychisch krank. In dem Verfahren hatten ein von der Justiz bestellter Sachverständiger sowie ein von der Verteidigung bestellter Gutachter völlig unterschiedliche Bewertungen vorgetragen.

Letzterer hatte dem Angeklagten einen Wahn bescheinigt, der zu einer verminderten oder sogar aufgehobenen Schuldfähigkeit führe. Der andere Sachverständige hält den Mann für uneingeschränkt schuldfähig. Die beiden Experten diskutierten bezüglich der Missbrauchsvorwürfe gegen den getöteten Senior auch darüber, dass der Angeklagte möglicherweise eine wahnhafte Vorstellung seiner Mutter übernommen haben könnte.

Quelle: dpa

 

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