Migrationspolitik

Dobrindt verlängert Grenzkontrollen bis mindestens September

16. Februar 2026 , 12:24 Uhr

Dobrindt hält an Binnengrenzkontrollen fest – mindestens bis September. Ein Ende ist nicht in Sicht.

Die Kontrollen an allen deutschen Grenzen sollen bis mindestens September fortgesetzt werden. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat nach Angaben seines Ministeriums der EU-Kommission mitgeteilt, dass die vorübergehend wiedereingeführten und später verlängerten Binnengrenzkontrollen an Deutschlands Landgrenzen über den 15. März hinaus für zunächst weitere sechs Monate verlängert werden. 

«Diese Grenzkontrollen sind aus den bisherigen migrations- und sicherheitspolitischen Gründen weiterhin notwendig», teilte ein Sprecher mit. Zuerst hatte «Bild» über die geplante Verlängerung der Kontrollen berichtet. Dobrindt sagte nach Angaben seines Ministeriums: «Die Grenzkontrollen sind ein Element unserer Neuordnung der Migrationspolitik in Deutschland.» 

Binnengrenzkontrollen schrittweise ausgeweitet

Grenzkontrollen sind im Schengen-Raum eigentlich nicht vorgesehen. An der Grenze zu Österreich gibt es stationäre Kontrollen seit 2015. Im Oktober 2023 ordnete die damalige Bundesinnenministerin, Nancy Faeser (SPD), solche Kontrollen auch für die Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz an. Seit September 2024 kontrolliert die Bundespolizei auch an den Grenzen zu Dänemark, Frankreich, Belgien, Luxemburg und den Niederlanden.

Dobrindt hat diese temporären Kontrollen, die bei der Europäischen Kommission angemeldet werden müssen, verlängert und intensiviert. Zudem verfügte er nach seinem Amtsantritt im Mai, dass auch Menschen, die in Deutschland Asyl beantragen wollen, an den Binnengrenzen zurückgewiesen werden sollen. Ausnahmen gibt es allerdings, etwa für Schwangere, alleinreisende Minderjährige und Kranke.

Die Grünen fordern seit langer Zeit ein Ende der Binnengrenzkontrollen. Ihr innenpolitischer Sprecher, Marcel Emmerich, sagt: «Die Verlängerung der Grenzkontrollen schadet Europa, lähmt die Polizei, belastet die Wirtschaft und bricht mit Zurückweisungen geltendes Recht.»

Quelle: dpa

 

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