Der Bayreuther Stadtrat hat jetzt festgezurrt, welche Regeln im Vorfeld der Kommunalwahlen am 8. März 2026 gelten. Im Großen und Ganzen bleibt es bei der Regelung der vergangenen Wahl – nämlich, dass mit der Plakatierung sechs Wochen vor dem Wahltermin begonnen werden darf. Parteien, die einen OB-Kandidaten oder eine Kandidatin stellen, dürfen im Stadtgebiet insgesamt 200 Plakate aufstellen, die anderen insgesamt 100. Auch bei den Infoständen in der Stadt gelten die bisherigen Regeln. Es gibt aber auch eine Ausnahme: das Stadtlogo dürfen Kandidaten nur nach Rücksprache mit dem Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtkommunikation verwenden. Für Parteienwerbung ist das Logo grundsätzlich tabu.
mso