Der öffentliche Personennahverkehr ist am Nachmittag in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses diskutiert worden. Als öffentlicher Auftraggeber ist die Stadt Bayreuth verpflichtet Mindestziele einzuhalten. Dazu gehört, dass es eine Mindestbeschaffungsquote für Fahrzeuge gibt. Außerdem will die Stadt die Dekarbonisierung des Busverkehrs, einem Prozess zur Reduzierung von Emmissionen des Teibhausgases, einhalten. Die gesetzlichen Anforderungen sollen durch eine schrittweise Umstellung der Busflotte sichergestellt werden. Die konkrete Erstellung und laufende Anpassung des Fahrplans soll auch weiterhin in Händen der Stadtwerke Bayreuth Verkehr und Bäder GmbH bleiben. Das gilt auch für den Betrieb des Kundencenters an der Zentralen Omnibushaltestelle. Die Regelung ist notwendig geworden, weil die bisherige am 31.12.2026 ausläuft.
stk