Prozess in Oldenburg

Geldstrafe für Christian B. nach Ausraster im Gefängnis

13. Oktober 2026 , 13:10 Uhr

Eine hitzige Debatte im Gefängnis, eine Beleidigung und ein überraschendes Geständnis: Christian B. steht in Oldenburg erneut vor Gericht. Was den Fall besonders macht – und wie das Urteil ausfällt.

Das Landgericht Oldenburg hat Christian B. zu einer Geldstrafe wegen Beleidigung verurteilt. Der Angeklagte soll 150 Tagessätze zu je 20 Euro und die Kosten des Verfahrens zahlen, sagte der Vorsitzende Richter. «Es geht um eine Beleidigung, nicht mehr und nicht weniger.» Christian B. hatte die Tat zu Beginn der Berufungsverhandlung eingeräumt und sich entschuldigt.

Überraschendes Geständnis: «Das tut mir im Nachhinein sehr leid»

Der Vorfall liegt schon eine Weile zurück: Im Oktober 2023 saß Christian B. in Oldenburg im Gefängnis, wie Verteidiger Friedrich Fülscher im Namen des Angeklagten schilderte. Er sei seit mehr als eineinhalb Jahren allein in Isolationshaft gewesen, ohne Fernseher oder Radio. Er habe sich damals wie «ein Tier im Käfig» gefühlt, von den Mitarbeitenden im Gefängnis gedemütigt und schikaniert.

Dann seien auch noch körperliche Leiden hinzugekommen, heißt es in der Erklärung weiter. «Solche Schmerzen habe ich noch nie vorher gespürt.» Ein Sanitäter habe ihm Schmerzmittel angeboten, doch ein persönliches Gespräch mit einer Ärztin sei ihm in der Situation zunächst verwehrt worden.

Daraufhin habe er gegenüber einem Gefängnismitarbeiter die Fassung verloren, räumte Christian B. in der Erklärung ein. «Ich habe den JVA-Beamten mit dem Wort „Hurensohn“ beleidigt. Das tut mir im Nachhinein sehr leid.» Er habe sich später schriftlich dafür entschuldigt.

Schon das zweite Verfahren

Es ist schon das zweite Mal, dass der Fall vor Gericht verhandelt wird. In einem ersten Verfahren vor dem Amtsgericht Oldenburg erinnerte sich der Angeklagte noch anders. Das Gericht verurteilte ihn damals wegen Beleidigung zu sechs Wochen Freiheitsstrafe. Zu milde aus Sicht der Staatsanwaltschaft, zu hart aus Sicht der Verteidigung. Beide Seiten legten Rechtsmittel ein.

Vor Beginn des Berufungsverfahrens drängten sich nun zahlreiche Kamerateams in den Gerichtssaal, um ein Bild des Angeklagten zu erhaschen. Christian B. erschien mit einem offenen weißen Hemd und einem schwarzen Mantel darüber. Routiniert ließ er das Blitzlichtgewitter über sich ergehen – und räumte überraschend Fehler ein.

Sein Mandant habe eingesehen, dass ihn seine Erinnerung möglicherweise täusche, sagte Verteidiger Friedrich Fülscher. Er sehe inzwischen ein, dass er sich falsch verhalten habe. «So etwas wird in Zukunft nicht nochmal vorkommen.» Der Anwalt forderte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 10 Euro, die Staatsanwaltschaft zweieinhalb Monate Haft.

Das Gericht legte dem Angeklagten die Erklärung zugute und entschied sich für eine mildere Strafe. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte allerdings schon an, die Entscheidung zu akzeptieren. Die Staatsanwaltschaft hält sich eine Revision noch offen.

Wie Christian B. heute lebt

Christian B. bleibt damit vorerst ein freier Mann. Seit seiner Entlassung aus dem Gefängnis im September 2025 – er war zuvor wegen Vergewaltigung sieben Jahre in Haft – hält er sich überwiegend in Kiel auf. Er lebt in einem Container auf einem Grundstück der Stadt, zum Duschen muss er in eine Unterkunft für Wohnungslose. «Das ist tatsächlich jetzt eine Speziallösung», sagte Fülscher.

Der 49-Jährige konnte trotz Unterstützung von seinen Anwälten bislang keine feste Wohnung und Arbeit finden. «Er bemüht sich um Wiedereingliederung – und zwar ernsthaft», betonte sein Verteidiger. Dass dies momentan nicht gelinge, liege am ständigen Einschreiten der Justiz.

Christian B. wird rund um die Uhr von Polizisten observiert. Er steht weiter unter Verdacht, die vermisste Madeleine McCann getötet zu haben. Seit einem Portugal-Urlaub im Jahr 2007 fehlt von dem britischen Mädchen jede Spur – trotz jahrelanger Ermittlungen und großer Aufmerksamkeit durch die Medien. Zu einer Anklage kam es bisher nicht. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: dpa

 

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