Ab Montag, dem 1. April, ist der Besitz und der Konsum von Cannabis legal. Für die Polizei eine große Herausforderung, sagt Horst Thiemt, leitender Kriminaldirektor im oberfränkischen Polizeipräsidium.
„Wir sind unsicher, wie sich die Gesetzesänderung tatsächlich auswirken wird. Die Delikte im Betäubungsmittelkriminalitätsbereich werden sich ändern.“
Die Oberfränkische Polizei hat jedenfalls angekündigt, die Auflagen, die mit der Cannabis-Legalisierung einhergehen, streng zu kontrollieren. Vor allem im Straßenverkehr und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Polizeisprecher Oliver Barnert: „Wenn unsere Kolleginnen und Kollegen auf Streife etwaige Verstöße feststellen, dann werden sie diese konsequent zur Anzeige bringen. Das heißt: wenn ein Mengen- oder ein Abstandsverstoß festgestellt wird, dann wird das entsprechende Rauschmittel sichergestellt und eine Anzeige geschrieben.“
Erwachsene dürfen ab Montag bis zu 25 Gramm bei sich und bis zu 50 Gramm zu Hause haben. Auch der Besitz von bis zu drei Pflanzen ist in der Wohnung erlaubt. Verboten ist es, in der Anwesenheit von Minderjährigen zu konsumieren. Und es müssen Mindestabstände zu Schulen, Kitas und Spielplätzen eingehalten werden.
mso