Bundesregierung plant Erleichterungen für örtliches Ehrenamt und Vereine

11. September 2025 , 09:26 Uhr

Die Bundesregierung will Ehrenamt und Vereine stärker unterstützen. Dafür hat sie ein neues Gesetz auf den Weg gebracht, das ab 2026 gelten soll. Das meldet die Bayreuther Abgeordnete Anette Kramme. Der „Zukunftspakt Ehrenamt“ würde auch in der Bayreuther Region Erleichterungen für das Ehrenamt bringen. Wer ehrenamtlich aktiv ist, darf mehr Geld steuerfrei bekommen: Die Pauschalen steigen leicht. Und Vereine haben künftig weniger Bürokratie: Sie dürfen mehr Einnahmen behalten, ohne sofort alles auszugeben oder komplizierte Nachweise zu liefern. Der Gesetzentwurf muss noch von Bundestag und Bundesrat abgesegnet werden. Langfristig soll es außerdem noch mehr Vereinfachungen im Vereinsrecht geben, damit freiwilliges Engagement nicht an Papierkram scheitert.

 

Die gesamte Mitteilung von Anette Kramme:

Mit dem in dieser Woche vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 beginnt die Umsetzung der ersten Maßnahmen des im Koalitionsvertrag vereinbarten Zukunftspakts Ehrenamt. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement spürbar zu verbessern und bürokratische Hürden abzubauen. Zu den im Steueränderungsgesetz 2025 beschlossenen Maßnahmen gehören die Erhöhung der Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro und die Erhöhung der Übungsleiterpauschale von 3.000 auf 3.300 Euro. Die Haftungsprivilegierung für ehrenamtlich Tätige wird vereinheitlicht und ebenfalls auf 3.300 Euro angehoben. Die Änderungen sollen jeweils zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Zusätzlich profitieren gemeinnützige Vereine von höheren steuerlichen Freigrenzen und vereinfachten Nachweispflichten, was ihre Arbeit deutlich erleichtert: Die Einnahmen-Grenze, ab der gemeinnützige Organisationen ihre Mittel zeitnah verwenden müssen, wird von derzeit 45.000 auf 100.000 Euro pro Jahr ausgeweitet. Die Freigrenze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Vereine soll von 45.000 auf 50.000 Euro pro Jahr steigen. Schließlich soll – damit zusammenhängend – die Einnahmen-Grenze, ab der Vereine und andere gemeinnützige Körperschaften eine Aufteilung ihrer Aktivitäten in verschiedene Sphären vornehmen müssen, ebenfalls von aktuell 45.000 auf 50.000 Euro steigen. Das Steueränderungsgesetz 2025 sieht auch vor, dass E-Sports-Vereine steuerlich wie andere Sportvereine behandelt werden sollen. Damit erhalten sie mehr Spielräume, um gemeinnützige Zwecke wie die Jugendförderung zu erfüllen. „Das schafft endlich Rechtssicherheit und einen organisatorischen Rahmen für hunderttausende aktive Gamer. Wir wünschen uns, dass so mehr E-Sports-Vereine für Jugendförderung und soziale Integration wirken können“, so Anette Kramme. Im Rahmen des Zukunftspakts Ehrenamt sind weitere Schritte zur Entlastung und Förderung des Engagements geplant. Dazu gehöre, so Kramme, insbesondere der gezielte Abbau bürokratischer Belastungen, unter anderem durch Vereinfachungen des Vereins- und Datenschutzrechts, die viele Initiativen und Vereine im Alltag ausbremsen. Ein weiterer zentraler Baustein sei der Ausbau der wichtigen Arbeit der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt.

bea

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