Katholische Kirche

Bischof zu Missbrauchsaufarbeitung: Emotionale Zerreißprobe

17. April 2026 , 13:50 Uhr

Ein Mahnmal, neue Regeln, mehr Personal: Das Bistum Würzburg ringt mit seiner Vergangenheit. Die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs ist Chefsache.

Rund ein Jahr nach einem Gutachten über das Ausmaß sexueller Gewalt im Bistum Würzburg seit 1945 geht es in der Diözese voran: Mehr Personalstellen, mehr Schulungen im Kampf gegen Missbrauch für Haupt- und Ehrenamtliche, Schutzkonzepte in Pfarreien. 

«Im zurückliegenden Jahr haben wir im Bistum Würzburg viel über die Dynamik der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gelernt», sagte Bischof Franz Jung. «Dabei mussten wir auch die Erfahrung machen, dass Aufarbeitung vor Ort eine enorme emotionale Zerreißprobe für viele Menschen darstellt.»

Juristische Arbeit reicht nicht

Aufarbeitung müsse auf Bistumsebene verlässlich organisiert sein, sagte Generalvikar Jürgen Vorndran. «Eine rein juristische und administrative Bearbeitung reicht dafür nicht aus. Aufarbeitung braucht klare Zuständigkeiten, verbindliche Strukturen und ein Vorgehen, das die Realität in den Gemeinden berücksichtigt.»

Kaum Täter zur Rechenschaft gezogen

Anfang April 2025 hatte die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs ihre Erkenntnisse zur Diözese Würzburg vorgestellt: Demnach wurden zwischen 1945 und 2019 im Bistum mindestens 226 Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht. 

51 mutmaßliche Täter, darunter 43 Kleriker, sollen mindestens 449 Taten begangen haben. Aufgrund ungenauer Angaben in Akten wurden für das Gutachten auch Schätzwerte herangezogen: Danach ergäben sich sogar 3.053 Taten für denselben Personenkreis. Rechtskräftig verurteilt wurden die wenigsten Verdächtigen. 

Bischof Jung hatte danach Konsequenzen angekündigt. Auch schon vor der Veröffentlichung hatte er Veränderungen hinsichtlich des Umgangs mit sexueller Gewalt und den Opfern angestoßen. 

«Systematische Aufarbeitung gelingt nur, wenn die Haltung stimmt», sagte Jung. «Wir verstehen Aufarbeitung nicht als befristetes Projekt, das man nach einem Jahr abschließt. Sie ist eine dauerhafte Aufgabe der Institution Kirche» – und Chefsache.

Verdacht gleich an Staatsanwaltschaft

Alle haupt- und ehrenamtlich Tätigen im Bistum sind dazu verpflichtet, jeden Verdacht auf sexualisiertes Fehlverhalten im dienstlichen Kontext zu melden. Dies ist unabhängig davon, ob es sich um strafbares Verhalten handelt. Auch anonymen Meldungen wird laut Bistum nachgegangen. Bei einem Verdacht auf ein entsprechendes Fehlverhalten werde die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

Am Donnerstag hatte das Bistum mitgeteilt, Generalvikar Vorndran habe einen pastoralen Mitarbeiter «wegen eines strafrechtlich relevanten Vorfalls sexualbezogenen Fehlverhaltens» vom Dienst freigestellt. Die Polizei habe Ermittlungen eingeleitet. Weitere dienst- und kirchenrechtliche Schritte würden geprüft. Einzelheiten wurden nicht bekannt.

Erinnerungsort geplant

Noch in diesem Jahr soll in Würzburg zudem ein Erinnerungsort für die Überlebenden sexuellen Missbrauchs geschaffen werden, sagte Jung. «Das Mahnmal wird auf dem Kiliansplatz neben dem Dom und damit im öffentlichen Raum errichtet.»

Quelle: dpa

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