Erneuerbare Energien

Bis Jahresende 1.350 Solaranlagen auf staatlichen Dächern

17. März 2026 , 13:34 Uhr

2021 hieß es, in Bayern sollten bis 2025 auf allen geeigneten Dächern Photovoltaikanlagen errichtet werden. Mit gewisser Verspätung zeichnet sich nun ein Ende des Ausbaus ab.

Bis Ende des Jahres werden in Bayern nach Angaben der Staatsregierung auf rund 1.350 staatlichen Dächern Photovoltaikanlagen zur klimafreundlichen Energiegewinnung installiert sein. Das kündigte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach einer Sitzung des Kabinetts in München an. Quantitativ übertrifft der Freistaat damit seine eigene Schätzung zur Zahl der geeigneten Dächer – zeitlich hinkt die Umsetzung aber weiter den eigenen Ankündigungen hinterher.

Herrmann betonte, dass es seit der Ankündigung vor fünf Jahren damit eine Vervierfachung der Solaranlagen gebe, «also von 340 auf über 1.300. Das ist natürlich sehr erfreulich und spricht für die Vorbildfunktion des Staates».

Eigentlich sollte Ausbau bis 2025 abgeschlossen sein 

2021 hatte die Staatsregierung das Ziel ausgegeben, bis 2025 auf allen geeigneten staatlichen Dächern eine Photovoltaikanlage anbringen zu wollen. In der Folge hatte es immer wieder Diskussionen gegeben, für wie viele Dächer dies zutrifft. Nach einer Berechnung des Bauministeriums sind in Bayern von den rund 11.000 Dächern staatlicher Gebäude rund 1.300 für Photovoltaik-Anlagen geeignet. Dagegen forderten etwa die Grünen eine deutlich höhere Zahl und verwiesen auf moderne Anlagen, die auch mit weniger Sonneneinstrahlung Strom produzieren können.

Der Bau von Photovoltaik-Anlagen ist Teil der Energiestrategie der Staatsregierung. Bayern will die Produktion von erneuerbaren Energien bis 2030 verdoppeln. Neben Sonnenenergie ist auch der Ausbau der Windkraft ein wichtiger Bestandteil der Energiewende im Freistaat. Aufgrund des hohen Energiebedarfs setzt die Staatsregierung aber weiter auf die Nutzung und den Ausbau fossiler Kraftwerke – etwa Gas. Aus der Sicht von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) braucht es zudem eine Renaissance der Kernenergie – dies ist aber bisher bundesrechtlich nicht möglich.

Quelle: dpa

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