Prozessauftakt

Betäubt, missbraucht, gefilmt? Mann in 103 Fällen angeklagt

10. September 2026 , 15:17 Uhr

Über Jahre soll ein Mann seine Partnerin betäubt, vergewaltigt und gefilmt haben. Unzählige Videos soll er geteilt haben. Welche Rolle spielt ein berühmter Fall aus Frankreich für die Ermittlungen?

Zugriff nach digitaler Streife durchs Netz: Einem Mann aus der Region Hannover wird vorgeworfen, seine frühere Lebensgefährtin betäubt, vergewaltigt und gefilmt zu haben. Von den mutmaßlichen Taten soll er unzählige Videos erstellt und diese teils in Chatgruppen weitergeleitet und im Internet hochgeladen haben. Genau 103 Fälle über mehr als vier Jahre zählt die Anklage zum Prozessauftakt am Landgericht auf. 

Zu den Vorwürfen rund um mehrere gefilmte Vergewaltigungen an seiner Ex-Partnerin will sich der Angeklagte vor Gericht zunächst nicht äußern. Der 39-Jährige werde von seinem Schweigerecht Gebrauch machen, erklärt Verteidiger Marcin Raminski im Landgericht Hannover. Zwischen November 2021 und März 2026 soll der Mann seine damalige Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung in Ronnenberg bei Hannover und einem Hotel missbraucht haben.

Anklage: Betäubtes Opfer oft regungslos im Tiefschlaf 

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Polen vor, seiner ebenfalls polnischen Partnerin Schlafmittel oder Ketamin verabreicht zu haben, um sie zu sedieren. Als die Frau ihr Bewusstsein verloren hatte, soll der Angeklagte sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen haben. Laut Anklage machte er teilweise von einer Einzeltat mehr als 100 Videos, von denen er einige in Chatgruppen teilte oder auf einem frei zugänglichen Portal im Internet hochlud. 

Fast eine Stunde benötigt die Staatsanwältin zum Verhandlungsbeginn, um die 103 Fälle aus der Anklageschrift jeweils knapp zu beschreiben. Immer wieder soll der Angeklagte die Frau betäubt und das tief schlafende, regungslose Opfer sexuell missbraucht haben. Auch heimliches Filmen der Frau beim Baden oder Duschen wird dem Mann vorgeworfen. Es gilt die Unschuldsvermutung. 

Ermittlerin: Pelicot-Fall und Recherchen führten zum Angeklagten

Der Fall weckt Erinnerungen an den Missbrauchsskandal um Gisèle Pelicot. Die Französin wurde von ihrem damaligen Ehemann über knapp zehn Jahre mit Medikamenten betäubt, missbraucht und Dutzenden Fremden zur Vergewaltigung angeboten. Neben ihrem Ex-Mann wurden 50 Mittäter im Jahr 2024 zu langen Haftstrafen verurteilt. 

Tatsächlich berichtet eine Ermittlerin des Landeskriminalamtes (LKA) in Nordrhein-Westfalen als Zeugin in Hannover, dass das aktuelle Verfahren in Niedersachsen auch nach den Enthüllungen um den Pelicot-Fall in Frankreich und Investigativ-Recherchen in Deutschland ins Rollen kam.

Profil des Angeklagten fiel Ermittlerin auf 

Der Missbrauchsskandal um Pelicot habe zu einem neuen Fokus geführt, erklärt die LKA-Ermittlerin. Mit Blick auf Deutschland verweist sie auf Ergebnisse von Investigativ-Journalisten des Reportageformats «STRG_F». Diese wiederum führten nach einem Bericht des NDR auch zum «Projekt Medusa», bei dem internationale Ermittler in diesem Sommer erstmals gezielt gegen Online-Netzwerke von Männern vorgegangen sind, die ihre Partnerinnen betäuben und dann sexuell missbrauchen.

Bei einer anlassunabhängigen Ermittlung in Nordrhein-Westfalen sei ihr das Profil des nun Angeklagten aufgefallen, sagt die LKA-Ermittlerin. Nach der Identifizierung des Mannes aus der Region Hannover wurden die Ermittlungen in Niedersachsen fortgesetzt. 

Mehr als 42.000 Videodateien gesichtet – annähernd 6.000 Chatverläufe ausgewertet

Parallel zur Verhandlung im Gericht veröffentlichte die Polizei Details zu dem Komplex. Demnach sichteten die Ermittler mehr als 42.000 Videodateien. Auf fast 1.700 Dateien habe sich strafrechtlich Relevantes befunden. Diese seien daher vollständig ausgewertet und dokumentiert worden. Der überwiegende Teil der Aufnahmen wurde mutmaßlich vom Tatverdächtigen gefertigt. Dazu werteten die Ermittler annähernd 6.000 Chatverläufe aus. 

Hochgeladen wurden die Inhalte auf eine Plattform, die aufgrund des massenhaften Austausches von Vergewaltigungsvideos und Missbrauchsinhalten international Schlagzeilen machte. 

Komplex endet nicht in Deutschland – Haftbefehl in Frankreich 

Die Ermittler betonen, dass der Komplex nicht mit der Anklage in Hannover oder an der Landesgrenze ende. Nach der Auswertung ergaben sich demnach 78 Folgeverfahren gegen Kontaktpersonen in Deutschland und mindestens zehn weiteren Staaten in Europa und darüber hinaus. 

Von den zuständigen Ermittlungsbehörden seien weitere Tatverdächtige identifiziert worden. Unter anderem wurde den Angaben zufolge in Frankreich ein Haftbefehl vollstreckt. Die Ermittlungsgruppe sei zudem auf fast 100 noch unidentifizierte Opfer gestoßen, zu denen weiter ermittelt werde. 

Im Prozess in Hannover berichtet ein Beamter als Zeuge, dass es möglicherweise ein weiteres Opfer des Angeklagten in Polen geben könnte. Für die Ermittlungen dazu seien aber die Kollegen im Nachbarland zuständig. 

Die Verhandlung soll am 16. September fortgesetzt werden. Wann es zu einer Vernehmung des mutmaßlichen Opfers kommt, ist aber noch unklar.

Quelle: dpa

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