Schutz der Infrastruktur

Beratungen über Regeln für private Drohnenabwehr

04. September 2026 , 04:00 Uhr

Sabotagefälle häufen sich: Sollen Unternehmen künftig selbst Drohnen abwehren dürfen – und wenn ja, wo stellt der Gesetzgeber die Leitplanken dafür auf?

Nach einer Reihe von Sabotageakten gegen Unternehmen und wichtige Einrichtungen wird innerhalb der Bundesregierung und in Abstimmung mit den Ländern über neue Befugnisse für die Drohnenabwehr sowie weitere Schutzmaßnahmen beraten. 

Auf die Frage, ob angesichts der jüngsten Angriffe auf Rüstungsunternehmen und Betreiber kritischer Infrastruktur gesetzliche Änderungen geplant seien, antwortete eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums, für einen wirksamen Schutz schutzbedürftiger Einrichtungen und Unternehmen vor der von Drohnen ausgehenden Gefahr seien unter Beachtung des staatlichen Gewaltmonopols komplexe rechtliche Fragen zu klären.

Diese beträfen sowohl Zuständigkeiten des Bundes als auch der Länder, teilte die Sprecherin der dpa mit. Aktuell erfolge hierzu eine Befassung zwischen den Ressorts der Bundesregierung sowie zwischen Bund und Ländern.

Was bleibt dem Staat vorbehalten?

Dabei gehe es um eine Verbesserung rechtlicher Rahmenbedingungen zur Detektion und zur Abwehr von Drohnen sowie um eine Klarstellung, welche Maßnahmen staatlichen Behörden vorbehalten sein sollten und welche die Betreiber kritischer Infrastruktur und anderer sicherheitsrelevanter Einrichtungen «praktikabel und rechtssicher» selbst oder mit Hilfe von Dritten durchführen könnten, erklärte die Sprecherin.

Um das Erkennen und Abwehren von Drohnen effizienter zu machen, würden zudem die rechtlichen Rahmenbedingungen im Hinblick auf eine schnellere Unterscheidung zwischen Drohnen, die sich unerlaubt an einem Ort und anderen, «konformen» Drohnen betrachtet.

Schutz für Stromversorgung und Bahn

Kritische Infrastruktur sind Einrichtungen, deren Ausfall oder Beeinträchtigung zu erheblichen Problemen für die Gemeinschaft führen würde, etwa Energieversorger, Telekommunikationsanbieter, Transportunternehmen oder Einrichtungen des Gesundheitswesens. 

Am 17. März ist das Gesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen (Kritis-Dachgesetz) in Kraft getreten. Welche Anlagen als «kritisch» im Sinne des Gesetzes gelten, wird erst durch eine Rechtsverordnung festgelegt. Diese ist aber bisher nicht erlassen. Erst wenn sie vorliegt, müssen sich die betroffenen Einrichtungen beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe registrieren und konkrete Schutzmaßnahmen ergreifen. 

Das Gesetz umfasst auch eine Meldepflicht für sicherheitsrelevante Vorfälle. Das Bundesinnenministerium arbeite «mit Hochdruck» an der Verordnung, die schnellstmöglich in Kraft treten solle, heißt es dazu aus dem von Alexander Dobrindt (CSU) geleiteten Haus.

In den vergangenen Wochen gab es Fälle von Sabotage in mehreren Bundesländern, die sich gegen die Stromversorgung richteten. Der Verfassungsschutz hat Rüstungsunternehmen aufgefordert, ihre Sicherheit verstärkt in den Blick zu nehmen. Am Donnerstag wurde die Polizei in München zu einem versuchten Brandanschlag gerufen, der sich auf einem Areal ereignete, auf dem Rüstungsfirmen angesiedelt sind. Am Dienstag war die Polizei wegen Angriffen auf das Stromnetz in der Lausitz in Brandenburg sowie in Bergheim in Nordrhein-Westfalen im Einsatz.

Quelle: dpa

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