Die Bayreuth Tigers sind pleite. Geschäftsführer Matthias Wendel hat jetzt Insolvenz angemeldet. Eine von mehreren offenen Fragen ist jetzt aber, ob er das womöglich zu spät gemacht hat. Denn das könnte erhebliche rechtliche Konsequenzen für ihn haben, erklärt Rechtsanwalt Uwe Scheder:
„Wenn der Tatbestand eintritt, muss ich als Geschäftsführer unverzüglich einen Insolvenzantrag stellen. Bei der Zahlungsunfähigkeit ist das ein Zahlungszeitraum von maximal drei Wochen nach Eintritt, bei einer Überschuldung ein Zeitraum von maximal sechs Wochen. Das sind alles aber Maximalfristen, eigentlich muss der Geschäftsführer sehr schnell und zügig handeln. Führt er das Unternehmen fort, obwohl der Insolvenzgrund gegeben ist, begeht er den Tatbestand der Insolvenzverschleppung.“
Das kann eine Geldstrafe oder auch eine Freiheitsstrafe von biszu drei Jahren bedeuten.
bea