Die Stadt Bayreuth erinnert an ihre Baumschutzverordnung: Große Laubbäume dürfen nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Ausnahmen gelten etwa für kleinere Bäume, Obstbäume (außer Walnuss und Wildobst) sowie die meisten Nadelbäume. Wer einen geschützten Baum entfernen will, muss rechtzeitig einen Antrag beim Amt für Umwelt- und Klimaschutz stellen. Verstöße können teuer werden – es drohen saftige Geldbußen. Infos und Formulare gibt es online auf bayreuth.de oder direkt beim Umweltamt.
mso