Sturz aus Zug

Eskalierte Kontrolle - Bahnmitarbeiter außer Lebensgefahr

20. Juli 2026 , 15:33 Uhr

Der Sicherheitsmitarbeiter überlebt - doch wie kam es zum Sturz bei Tempo 120? Die Staatsanwaltschaft ermittelt mit Hochdruck und prüft, ob sie gegen die Ablehnung des Haftbefehls Beschwerde einlegt.

Der nach einer Auseinandersetzung mit einem 36 Jahre alten Fahrgast aus einem Zug gestürzte Sicherheitsmitarbeiter der Deutschen Bahn ist außer Lebensgefahr. Dies teilte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe mit. 

Der Vorfall hatte sich am Freitagabend in einem Regionalzug auf dem Weg nach Karlsruhe ereignet. Zuvor war eine Ticketkontrolle eskaliert. Der mutmaßliche Täter ist auf freiem Fuß, weil das Karlsruher Amtsgericht einen Haftbefehl ablehnte. Ein Bahnvideo werfe Zweifel auf, hieß es zur Begründung. Gegen den vorbestraften 36-Jährigen wird wegen Körperverletzung ermittelt.

Die Staatsanwaltschaft prüft nach eigenen Angaben, ob sie gegen die Ablehnung des Haftbefehlsantrags Beschwerde einlegen wird. Die Entscheidung dazu solle zeitnah – innerhalb der nächsten Tage – erfolgen, teilte ein Sprecher der Behörde mit. Eine Frist dafür gebe es nicht. 

Zweifel am konkreten Ablauf 

Nach bisheriger Darstellung der Staatsanwaltschaft soll der Fahrgast den 26 Jahre alten Sicherheitsmitarbeiter geschlagen und getreten haben. Während des Gerangels habe die Zugtür nachgegeben, der Bahnmitarbeiter sei durch einen Spalt aus dem mit 120 Kilometern pro Stunde fahrenden Regionalzug gefallen. 

Offen ist, wieso genau die Tür nachgab. Alstom als Hersteller des Zugtyps «Alstom Coradia Continental» betonte, dass das Unternehmen derzeit nicht in die Untersuchungen zu dem Vorfall eingebunden sei.

Die Polizei nahm den Tatverdächtigen zunächst fest. Einen von der Staatsanwaltschaft beantragten Haftbefehl wegen Körperverletzung lehnte das Amtsgericht am Samstag dann ab. Nach Angaben des Gerichts war unter anderem ein Überwachungsvideo der Bahn entscheidend, das der Haftrichter kurz nach der Anhörung auswertete. Dieses habe Zweifel am konkreten Ablauf des Geschehens geweckt. 

Haftrichter sieht keine Fluchtgefahr

Welche Erkenntnisse sich aus den Aufnahmen ergeben, ließ das Gericht zunächst offen. Der genaue Hergang der Tat sei weiter Gegenstand intensiver Ermittlungen, Auskünfte dazu könnten nur die Ermittlungsbehörden geben. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft teilte am Montag mit: «Die Ermittlungen werden mit Hochdruck fortgeführt.»

Nach Angaben des Amtsgerichts war das Video einer der Gründe, weshalb der Haftbefehl abgelehnt wurde. Nach Einschätzung des Haftrichters habe der für einen Haftbefehl erforderliche dringende Tatverdacht gefehlt, hieß es. 

Zudem habe sich herausgestellt, dass der Beschuldigte entgegen den Angaben im Haftbefehlsantrag einen festen Wohnsitz habe, familiär gebunden sei und einer Vollzeitbeschäftigung nachgehe. Damit habe auch kein ausreichender Haftgrund wie Fluchtgefahr vorgelegen.

Quelle: dpa

 

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