Kommunen

Augsburger Bestattungsdienst: Gericht kippt Gehaltskürzung

20. Mai 2026 , 13:32 Uhr

Nach Jahren juristischen Streits: Augsburger Leichenfahrer dürfen Extra-Zulagen behalten. Die seit 1999 übliche Praxis wird durch gleich zwei Gerichte bestätigt.

Durch ihren Bestattungsdienst hat die Stadt Augsburg derzeit erheblichen juristischen Ärger wegen Zulagen an die Mitarbeiter beispielsweise für das Bergen von Unglücksleichen. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hatte 2018 moniert, dass die Stadt unberechtigt Zuschläge an die Beschäftigten auszahle. In der Folge kam es zu Strafverfahren gegen mehrere Mitarbeiter sowie Gehaltsrückforderungen. Die Gerichte haben nun aber festgestellt, dass weder Straftaten vorlagen noch Geld zurückgezahlt werden muss.

Ein städtischer Leichenfahrer hat in einem Prozess vor dem Landesarbeitsgericht in München in zweiter Instanz durchgesetzt, dass ihm weiterhin übertarifliche Zulagen ausgezahlt werden müssen. Das Urteil sei bereits am 11. März verkündet worden, berichtete das Gericht am Mittwoch.

Zudem mussten sich drei leitende Mitarbeiter der Kommune im Kontext der Auszahlung der sogenannten Erschwerniszuschläge wegen Untreue vor Gericht verantworten. Das Augsburger Amtsgericht sprach die zwei Frauen und den Mann am Montag jedoch frei, wie ein Sprecher berichtete. In dem Strafprozess ging es um insgesamt knapp 165.000 Euro.

Für das Ankleiden von Leichen gibt es Extra-Geld für die Fahrer

Hintergrund ist, dass die Stadt Augsburg seit 1906 einen eigenen Bestattungsdienst hat. Dieser bietet im Todesfall die gleichen Dienstleistungen an wie andere gewerbliche Bestattungsunternehmen. Die Mitarbeiter der Stadt erhielten bei ihrer Arbeit verschiedene Zulagen, auch wenn diese nicht ausdrücklich im Tarifvertrag stehen.

So wurden beispielsweise für das «An- und Auskleiden von Leichen zur amtsärztlichen Untersuchung und Öffnen sowie Verlöten von Zinksärgen» jeweils 9,14 Euro gezahlt, für das «Bergen von Unglücksleichen und Transportieren von exhumierten Leichen» gab es 14,16 Euro extra. Die an die Beschäftigten gezahlten Zuschläge wurden letztlich den Auftraggebern in Rechnung gestellt.

Stadt verlangte zu Unrecht 8.000 Euro von Mitarbeiter zurück

Wegen der Rüge der Rechnungsprüfer hatte die Stadt im Jahr 2022 mehr als 8.000 Euro von einem Fahrer zurückgefordert und ihm in der Folge das Gehalt entsprechend gekürzt. In erster Instanz bekam die Kommune in diesem Fall auch Recht. Es müssten nur tariflich festgelegte Zulagen bezahlt werden, entschied das Arbeitsgericht.

Doch das Landesarbeitsgericht sah den Sachverhalt ganz anders. Es verwies darauf, dass schon 1999 der damalige Amtsleiter die strittigen Zulagen den Beschäftigten zugesichert habe. Daran sei die Stadt weiterhin gebunden. «Auf das Handeln eines öffentlichen Arbeitgebers muss Verlass sein», betonte die Sprecherin des Landesarbeitsgerichts. Die Revision wurde nicht zugelassen (Az. 5 SLa 22/25).

Quelle: dpa

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