Der Übergriff auf den 7-Jährigen in Bayreuth Ende Oktober in der Nähe des SVB-Hallenbads hat wohl so nie stattgefunden. Zu diesem Ermittlungsergebnis kommt jetzt die Polizei. Nachdem es für den Vorfall keine Zeugen gab, keine Videobeweise und auch keine fremden DNA-Spuren auf der Jacke des Jungen, denkt die Polizei, dass die Version des Jungen, dass ihn ein fremder Mann mitgezerrt hatte, nicht stimmen kann. Hat das jetzt Konsequenzen für den Jungen? Tamara Bussler hat für uns bei der Polizei nachgehakt:
Nein, dadurch dass der Junge erst sieben Jahre alt ist, hat er strafrechtlich nichts zu befürchten. Anders sähe das aus, wenn er strafmündig wäre. In so einem Fall wäre das „Vortäuschen einer Straftat“ und das wäre dann natürlich strafrechtlich relevant. Da könnte es zum Beispiel passieren, dass der gesamte Einsatz in Rechnung gestellt wird. In diesem Fall hier passiert aber nichts.