Kriminalität

Abkommen: Spaniens Kirche wird Missbrauchsopfer entschädigen

30. März 2026 , 15:36 Uhr

Hunderttausende Menschen in Spanien könnten als Minderjährige in kirchlichen Einrichtungen sexuell missbraucht worden sein. Nun gibt es ein Abkommen, das laut Regierung «weltweit wegweisend» ist.

Die Regierung und die katholische Kirche in Spanien haben vereinbart, Opfer sexuellen Missbrauchs in kirchlichen Einrichtungen auch in bereits verjährten Fällen zu entschädigen. Nach zweijährigen Verhandlungen wurde das Abkommen von der Regierung von Ministerpräsident Pedro Sánchez, der Kirche und dem spanischen Ombudsmann in Madrid unterzeichnet.

Nach der Unterzeichnung versicherte Justizminister Félix Bolaños, es handele sich um ein «weltweit wegweisendes Modell». Er sprach von einem «Tag der Gerechtigkeit für die Opfer». Der Staat werde bei den Anträgen «das letzte Wort haben» und die Kirche «wird zahlen», betonte der Minister der linken Regierung.

Das vereinbarte Verfahren richtet sich vor allem an Betroffene, deren Fälle strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden können, etwa wegen Verjährung oder weil die Täter nicht mehr leben. Dabei handelt es sich nach offiziellen Angaben um die Mehrheit der Opfer. Die Betroffenen dürfen ab dem 15. April ihre Anträge beim Justizministerium stellen.

Vorgesehen ist ein zweistufiges Verfahren: Eine unabhängige Kommission beim Ombudsmann prüft die Anträge und schlägt eine Entschädigung vor. Eine kirchliche Kommission nimmt dazu Stellung, aber die endgültige Entscheidung trifft der Ombudsmann. Die Kirche übernimmt die Zahlungen vollständig. Das Verfahren soll Ombudsmann Ángel Gabilondo zufolge maximal drei Monate dauern.

Zahl der Opfer könnte in die Hunderttausende gehen

Zur Höhe der Entschädigungen macht die Vereinbarung keine konkreten Vorgaben. Weder Mindest- noch Höchstbeträge sind festgelegt. Bolaños wertete dies als Vorteil, da jeder Fall einzeln und «mit der nötigen Tiefe» geprüft werde, so dass in besonders schweren Fällen keine Begrenzung bestehe. Das Protokoll sieht «objektive» Kriterien für die Bemessung vor, wie die Schwere des Schadens, mögliche Wiederholungen der Taten und das Alter der Betroffenen.

Neben finanziellen Leistungen sind auch symbolische Formen der Wiedergutmachung vorgesehen, wie der Vorsitzende der spanischen Bischofskonferenz, Luis Argüello, erklärte. Dazu zählen zum Beispiel die offizielle Anerkennung der Opfer und Gespräche mit Vertretern der Kirche.

Nach jüngsten Angaben der spanischen Bischofskonferenz wurden seit 1940 mehr als 1.000 Missbrauchsfälle dokumentiert. Dem stehen deutlich höhere Schätzungen unabhängiger Untersuchungen gegenüber: Ein im Herbst 2023 veröffentlichter Bericht des spanischen Ombudsmanns ging auf Grundlage einer repräsentativen Umfrage davon aus, dass es mindestens 236.000, möglicherweise sogar mehr Betroffene gibt.

Quelle: dpa

 

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