215.000 Euro Straßenbauförderung für Gehwege in Warmensteinach

17. Dezember 2024 , 10:51 Uhr

Im Gebiet Warmensteinach laufen gerade Straßenbauarbeiten und dafür gibt es jetzt Geld von der Regierung. 215.000 Euro für den Ausbau der Gehwege in Oberwarmensteinach. Das sind die Baustellen entlang der Staatsstraße auf etwa 875 Metern. Die Bauarbeiten haben dort Anfang September mit der Fahrbahnerneuerung begonnen. Die Staatsstraße soll noch vor Weihnachten wieder für den Verkehr freigegeben werden. Die restlichen Arbeiten werden dann im Frühjahr 2025 abgeschlossen.

Mehr Infos von der Regierung von Oberfranken:

Die Regierung von Oberfranken unterstützt die Gemeinde Warmensteinach im Landkreis Bayreuth mit 215.000 Euro für den Ausbau der Gehwege in Oberwarmensteinach.

Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Staatlichen Bauamt Bayreuth

Im Rahmen einer Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Staatlichen Bauamt Bayreuth und der Gemeinde wurden umfangreiche Arbeiten geplant. Dazu gehören u.a. die Erneuerung der Fahrbahn und der Ausbau der Gehwege entlang der Staatsstraße St 2181 auf etwa 875 Metern.

Mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden

Der aktuelle schlechte bauliche Zustand der Gehwege entspricht nicht den heutigen und künftigen Anforderungen an eine nachhaltige Verkehrsinfrastruktur, insbesondere fehlt es an der Barrierefreiheit. Daher wird ein neuer barrierefreier Gehweg entlang der Staatsstraße angelegt und die Querung im Bereich der Bushaltestellen wird mit einer Ampel ausgestattet. Die geplanten Maßnahmen verbessern die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden. Besonders profitieren schwächere Verkehrsteilnehmer wie Schulkinder, Senioren und Menschen mit eingeschränkter Mobilität.

Kosten und Förderung

Die Gesamtkosten für das Projekt betragen etwa 2.075.000 Euro. Der Anteil der Gemeinde Warmensteinach liegt bei rund 580.000 Euro. Von diesen Kosten sind etwa 240.000 Euro förderfähig. Der bewilligte Betrag von 215.000 Euro entspricht einem Fördersatz von rund 90 Prozent, der sich aus dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (Art. 2 BayGVFG) und dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz (Art. 13c FAG) zusammensetzt. Die Mittel stammen aus dem bayerischen Staatshaushalt und werden vom Bayerischen Landtag zur Verfügung gestellt.

Ablauf

Die Bauarbeiten haben Anfang September 2024 begonnen. Die Staatsstraße St 2181 soll noch vor Weihnachten wieder für den Verkehr freigegeben werden. Die restlichen Arbeiten werden im Frühjahr 2025 abgeschlossen.

red

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