Was an „Stillen Tagen“ im November in Bayreuth gilt

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An den „Stillen Tagen“ im November – Allerheiligen (1. November), Volkstrauertag (17. November), Totensonntag (24. November) und Buß- und Bettag (22. November) – gelten in Bayreuth besondere Regeln. Darüber informiert jetzt das Rathaus. Nach dem Bayerischen Feiertagsgesetz dürfen an diesen Tagen nur Veranstaltungen stattfinden, die dem ernsten Charakter der Tage entsprechen. Tanzveranstaltungen und Unterhaltungsangebote wie zum Beispiel Spielhallen sind nicht erlaubt, Sportveranstaltungen dürfen jedoch an den meisten dieser Tage stattfinden. Der Buß- und Bettag ist etwas strenger geregelt: Während des Hauptgottesdienstes von 7 bis 11 Uhr dürfen keine lauten Tätigkeiten in der Nähe von Kirchen ausgeübt werden. Arbeitnehmer dürfen an diesem Tag auch von der Arbeit freinehmen, falls sie zu einer Glaubensgemeinschaft gehören, die diesen Tag beachtet, ohne zusätzliche Nachteile zu haben. Der Unterricht an den Schulen findet an diesen Tagen nicht statt.

sir

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