Urteil im Hofer Pfleger-Prozess gefallen

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Das Urteil im sogenannten Pfleger-Prozess ist gefallen. Es geht um einen Fall vom 23. Dezember 2024. Dem angeklagten Pfleger wurde vorgeworfen, Gewalt gegen einen 76-jährigen Senioren angewendet zu haben, um den er sich zu dem Zeitpunkt gekümmert hat. Das Urteil jetzt: drei Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung.

Das Landgericht Hof sah es demnach als erwiesen an, dass der Angeklagte dem Senioren etwa eine Minute lang ein Kopfkissen auf den Kopf gedrückt hat. Dieser hatte Atemnot und Todesangst, heißt es. Ganz wichtig an der Stelle: Eigentlich war der Pfleger wegen Versuch des Totschlags angeklagt. Verurteilt wurde er aber wegen gefährlicher Körperverletzung. Zur Begründung sagt das Landgericht: Der Angeklagte hat wieder von seinem Opfer abgelassen. Das Gericht ging hier von einem strafbefreienden Rücktritt von einem versuchten Tötungsdelikt aus, heißt es weiter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Pfleger habe bei dem Senior in Hof sogar gewohnt.

red

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