Polizeibericht 02.05.2023

Das war wohl doch ein Bier zu viel
Marktleugast. Mindestens ein Bier zu viel hatte am Sonntagabend ein 54-Jähriger den eine Steife der Polizei Stadtsteinach zur Verkehrskontrolle auf der Bundesstraße 289 stoppte. Der Fahrzeugführer fuhr gegen 19.30 mit seiner Verlobten aus dem Parkplatz eines Naherholungsgebietes auf die Bundesstraße ein und traf hier auf die Polizeibeamten. Bei der anschließenden Kontrolle kam den Beamten sofort ein erheblicher Alkoholgeruch entgegen. Der 54-jährige Fahrer war sichtlich nervös und hatte stark gerötete Augen. Auf Nachfrage gab er sofort zu ein Bier getrunken zu haben. Dass diese Aussage nicht ganz der Wahrheit entsprach brachte ein freiwillig vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ans Licht. Der Mann hatte einen Wert von 1,24 Promille. Der Opel-Fahrer musste die Beamten zur Blutentnahme begleiten und noch an Ort und Stelle seinen Führerschein abgeben. Sein Fahrzeug musste geparkt werden, da auch die Beifahrerin das Fahrzeug nicht nach Hause fahren konnte. Dem 54-Jährigen erwartet nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.
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Besonderes Fortbewegungsmittel
Marktschorgast. Ein besonderes Fortbewegungsmittel erregte die Aufmerksamkeit einer Streife der Stanicher Inspektion am Sonntagnahmittag auf der Kreisstraße KU 2. Ein Skateboard-Fahrer war auf der Kreisstraße in Richtung Marktschorgast unterwegs. Wie der junge Mann mit seinem Brett auf Rollen so schnell beschleunigen konnte interessierte die Streifenbesatzung. Daher kontrollierten sie den 27-Järigen gegen 18 Uhr. Schnell stellte sich heraus, dass das Skateboard des jungen Mannes mit einem Elektromotor versehen war. Das Typenschild zeigte, dass das Kraftfahrzeug des 27-Jährigen eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h erreichen kann. Aufgrund der Bauart und der Höchstgeschwindigkeit hätte er also einen gültigen Versicherungsschutz für sein Skateboard benötigt. Diesen konnte er nicht nachweisen. Die Weiterfahrt musste dem jungen Mann untersagt werden und es erwartet ihn nun eine Anzeige nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
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Rotlicht übersehen
Himmelkron. Das Rotlicht einer Lichtzeichenanlage übersehen hat am Montagvormittag eine 49-Jähre in Himmelkron an der Einmündung B 303 / BAB 9. Die Pkw-Fahrerin näherte sich gegen 10.30 Uhr der Lichtzeichenanlage an der Kreuzung zur Auffahrt der BAB 9 in Fahrtrichtung Berlin und wollte in gerader Richtung der Bundesstraße 303 in Fahrtrichtung Bad Berneck folgen. Hierbei übersah die 49-Jährige, dass die Lichtzeichenanlage für ihre Fahrtrichtung „Rot“ zeigte. Im Kreuzungsbereich kam es zum Zusammenstoß mit einem 59-Jährigen Pkw-Fahrer, welche gerade die BAB 9 verlassen hatte und nach links auf die Bundesstraße 303 einbiegen wollte. An den Fahrzeugen der beiden Beteiligten entstand ein Sachschaden in Höhe von schätzungsweise 2.600 Euro. Die Fahrzeugführer war alleine unterwegs und blieben beide unverletzt. Die Fahrzeuge waren noch fahrbereit. Nach der Verkehrsunfallaufnahme wurde die Dame und der Herr von den Beamten der Polizeiinspektion Stadtsteinach wieder entlassen.
red