Tod im Kinderheim: Staatsanwaltschaft Hof sieht keine Pflichtverletzungen bei Heim und Ämtern

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Der Tod eines Mädchens in einem Kinderheim in Wunsiedel hat im vergangenen Jahr die Region erschüttert und ist deutschlandweit durch die Presse gegangen. Der Prozess am Landgericht Hof hat dieses Jahr zu einem Urteil geführt: Ein 27-Jähriger musste wegen der vorausgegangen Vergewaltigung der Zehnjährigen ins Gefängnis; die Tötung selbst bleibt ungeahndet, weil ein damals erst elfjähriger Mitbewohner sie begangen haben soll. Eine Frage war noch zu klären: inwiefern könnten die Verantwortlichen des Kinderheims, das zuständige Jugendamt und das Familiengericht Pflichten verletzt haben. Die Staatsanwaltschaft Hof kommt nun zum Ergebnis: Die Ermittlungen wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht sind eingestellt. Die pauschalen Behauptungen des Anzeigenerstatters hätten sich nicht bestätigt, schreibt die Staatsanwaltschaft.

red

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