Urteil im Gößweinsteiner Missbrauchsprozess um Kinderpfleger gefallen

Das Urteil im Gößweinsteiner Kita-Missbrauchsprozess ist gefallen. Ein Kinderpfleger ist wegen sexuellen Missbrauchs von zwei Mädchen in der Katholischen Kita angezeigt.
Die vorsitzende Richterin hat den 51-jährigen Kinderpfleger aus dem Raum Ebermannstadt zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor in ihrem Plädoyer zwei Jahre auf Bewährung gefordert, die Verteidigung ein Jahr und vier Monate. Bewährung gab es deshalb, weil der Mann von Anfang geständig war. Er hatte die Mädchen an der Brust angefasst und sich dabei massiert. Des weiteren gibt es einige Bewährungsauflagen: So muss sich der Mann etwa in Therapie begeben und an die zwei Mädchen im Alter von fünf und sechs Jahren Zahlungen in Höhe von 5000 beziehungsweise 1000 Euro betätigen. Sein Verteidiger Maximilian Glabasnia:
Es ist so, dass wir sehr frühzeitig in diesem Verfahren die Weichen gestellt haben, in welche Richtung das laufen wird. Und deswegen haben auch die Plädoyers wenig überrascht. Die Staatsanwaltschaft wollte im Rahmen der gefundenen Verständigung eine höhere Strafe. Die Verteidigung eine niedrigere Strafe. Einigkeit herrschte aber dahingehend, dass diese Strafe zur Bewährung auszusetzen sein wird.
Der Mann war wegen des Besitzes jugendpornografischer Schriften schon vorbestraft und darf nicht mehr mit Kindern arbeiten.
red