Der ehemalige Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für Oberfranken, Thomas Koller, hat seine Aufsichtspflicht bei der HWK-Tochter GTU nicht verletzt. Das hat – wie der Kurier berichtet – die Zivilkammer am Landgericht Bayreuth jetzt festgestellt und eine Schadensersatzklage der HWK gegen ihren ehemaligen Geschäftsführer abgewiesen. Fast 1,5 Millionen Euro hatte die Kammer von Koller als Schadensersatz haben wollen, weil der Geschäftsführer der HWK-Tochter Geld hatte veruntreuen können. Das Gericht hat in seiner Urteilsverkündung klar gemacht, eine wichtige Unterschrift sei vor Kollers Amtszeit von seinem Vorgänger geleistet worden. Außerdem habe die HWK-Vollversammlung Koller regelmäßig entlastet und sogar eine neue Haftungsregel beschlossen, die nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz greift.
Die Handwerkskammer für Oberfranken hat im Nachgang des Untreueskandals bei ihrem Tochterunternehmen zahlreiche Zivilklagen angestrengt, auch gegen den ehemaligen HWK-Präsidenten Zimmer.
red