© HWK

Klage gegen Ex-Geschäftsführer abgewiesen: HWK will Entscheidung des Landgerichts prüfen

Die Schadenersatzklage der oberfränkischen Handwerkskammer gegen ihren ehemaligen Hauptgeschäftsführer Koller hat das Landgericht Bayreuth abgewiesen. Darüber haben wir bereits berichtet. Jetzt hat die HWK angekündigt, diese Entscheidung von ihren Juristen prüfen zu lassen. Die Verantwortlichen wollen zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann darüber beraten, ob sie akzeptieren oder nicht.

Die Kammer hatte Koller auf fast 1,5 Millionen Euro verklagt, weil er sich im Zusammenhang mit dem Untreue-Skandal beim HWK-Tochterunternehmen GTU der Verletzung seiner Aufsichtspflichten schuldig gemacht haben soll. Das Gericht ist jedoch zu dem Schluss gekommen, dass der ehemalige Hauptgeschäfstsführer seine Pflichten nicht grob fahrlässig oder gar vorsätzlich verletzt habe.

red